Die Heiligen Schristen der alten Lestamentes, 1885r. - Dalentin Loch
Tom I - 708s., 1884r.
Tom II - 803s., 1885r.
Tom III - 544s., 1885r.
Tom IV - 559s., 1885r.
Als Altes Testament (abgekürzt AT; von lat. testamentum, Übersetzung von hebr. בְּרִית berît[1] bzw. griech. διαθήκη diathēkē[2] „Bund“; auch: Erstes Testament) bezeichnet die christliche Theologie seit etwa 180 n. Chr. die heiligen Schriften des Judentums, die dort seit etwa 100 v. Chr. als Tanach bezeichnet werden, sowie einige weitere aus der seit 250 v. Chr. entstandenen Septuaginta. Es wurde ursprünglich auf Hebräisch, zu kleineren Teilen auch auf Aramäisch verfasst.
Dem Urchristentum galten diese Schriften als Wort Gottes, das Jesus Christus als Messias Israels und der Völker ankündigte und in seiner Auslegung erwiese. Darum verteidigte die Alte Kirche ihre Geltung als Offenbarungszeugnisse gegen christliche Minderheiten, die diese Geltung ablehnten. Ihre Auswahl und Anordnung wurden bis 350 endgültig festgelegt; das Alte Testament wurde zusammen mit dem Neuen Testament (abgekürzt NT) zur christlichen Bibel.[3]
Der Bibelkanon des Alten Testaments unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen: Während der Protestantismus die 24 Bücher des Tanach auf 39 aufteilte, behielten Katholizismus und Orthodoxie darüber hinaus Bücher aus der Septuaginta, sodass der katholische Kanon 46 Bücher und der orthodoxe Kanon bis zu 51 Bücher umfasst. Die Urchristen fanden Tora, Propheten und sonstige jüdische heilige Schriften als noch unabgeschlossene Bibel vor. Sie nannten sie aber nicht „Altes Testament“, sondern verwendeten dieselben oder ähnliche Begriffe wie das damalige Judentum: „die Schrift“ oder „die Schriften“ (griech. γράμμα gramma, γραφή graphē), manchmal abgekürzt „das Gesetz“ (griech. νόμος nomos für hebr. תוֹרָה Tora), meist aber „das Gesetz und die Propheten“ oder „Mose und die Propheten“, einmal auch „Gesetz, Propheten und Psalmen“ (Lk 24,44 EU) analog zur seit etwa 100 v. Chr. üblichen Dreiteilung des jüdischen Bibelkanons.[4]
Das lateinische testamentum (abgeleitet von testari, „bezeugen“) ist eine ungenaue Übersetzung des griechischen Begriffs διαθήκη (diathēkē), das in der Septuaginta die letzte mündliche oder schriftliche Willenserklärung eines Sterbenden im Sinne einer Verfügung bezeichnet. Im NT bezeichnet der Begriff nie die jüdischen heiligen Schriften insgesamt. Paulus von Tarsus bezog διαθήκη (diathēkē) in 2 Kor 3,14 EU auf Gottes Willensoffenbarung am Berg Sinai, deren Überlieferung (Ex 19–24) im Synagogengottesdienst regelmäßig mündlich vorgelesen wurde. Er stellte ihr Gottes endgültigen Versöhnungswillen gegenüber, der sich im stellvertretenden Gerichtstod Jesu Christi am Kreuz realisiert und so Gottes Bund mit dem Volk Israel erfüllt und erneuert habe. Selbstverständliche Voraussetzung der Gegenüberstellung von altem und neuem Bund war für alle Urchristen die Identität JHWHs, des Gottes Israels, mit dem Vater Jesu Christi, und die unverbrüchliche Geltung seiner Segenszusage an Abraham, zum „Vater vieler Völker“ zu werden (Gen 12,3), die Jesus Christus zu erfüllen begonnen habe (Hebr 6,13 ff.).[5]
Melito von Sardes bezeichnete um 170 erstmals alle schriftlichen Zeugnisse vom Heilswillen Gottes vor dem Auftreten Jesu Christi im Unterschied zu den apostolischen Schriften (auf Griechisch) als „Altes Testament“.[6] Die Übersetzung von diathēkē mit dem lateinischen Wort testamentum ist erstmals um 200 bei Tertullian belegt.
Das Attribut „alt“ wurde in der Substitutionstheologie des christlichen Antijudaismus im Sinne von „überholt“, „abgelöst“, „aufgehoben“ und „nicht mehr gültig“ gedeutet. Damit war die Abwertung des Judentums verbunden, die im christianisierten Europa oft in seine Unterdrückung und Verfolgung mündete. Um die Eigenständigkeit der jüdischen Heiligen Schrift zu achten, nennen manche christliche Theologen und Kirchen das AT heute auch „Erstes Testament“ oder „Hebräische Bibel“.[7] Man kann die Begriffe aber auch rein zeitlich verstehen, so dass der Begriff als „früher“ zu werten ist. Die Frage der Autorschaft ist im Artikel Tora ausführlicher behandelt.
Tom V - 554s., 1885r.